Ebbe und Flut
Die aktuellen Infos zu Ebbe und Flut für Schillig finden Sie hier. Mit freundlicher Unterstützung des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
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Stand 12. Dezember 2020
Ja, es gibt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot. Mit der angepassten Verordnung der Landesregierung Niedersachsen ist die Bereitstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischem Zwecke bis einschließlich den 10. Januar 2021 untersagt.
Bis dahin sind weiterhin Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt. Übernachtungsangebote und Übernachtungen zu notwendigen Zwecken, wie beispielsweise Dienstreisen sind zulässig. |